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   BFH, 08.11.2012 - VI B 86/12   

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https://dejure.org/2012,41304
BFH, 08.11.2012 - VI B 86/12 (https://dejure.org/2012,41304)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2012 - VI B 86/12 (https://dejure.org/2012,41304)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2012 - VI B 86/12 (https://dejure.org/2012,41304)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Kein Kindergeld für strafrechtlich verurteiltes und untergebrachtes Kind - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • openjur.de

    Kein Kindergeld für strafrechtlich verurteiltes und untergebrachtes Kind; Keine grundsätzliche Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Kein Kindergeld für strafrechtlich verurteiltes und untergebrachtes Kind - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    Kein Kindergeld für strafrechtlich verurteiltes und untergebrachtes Kind - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Kein Kindergeld für strafrechtlich verurteiltes und untergebrachtes Kind - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • rewis.io

    Kein Kindergeld für strafrechtlich verurteiltes und untergebrachtes Kind - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Kindergeldanspruch während einer Inhaftierung des Kindes mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Kindergeldanspruch bei strafrechtlicher Unterbringung des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 380
  • BFH/NV 2013, 371
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.11.2007 - VI B 70/07

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

    Auszug aus BFH, 08.11.2012 - VI B 86/12
    In diesem Sinne ist eine Entscheidung des BFH u.a. dann erforderlich, wenn im Falle der sog. Divergenz das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2007 VI B 70/07, BFH/NV 2008, 216; vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 53; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2009 - III B 47/08

    Kein Kindergeld für inhaftiertes Kind

    Auszug aus BFH, 08.11.2012 - VI B 86/12
    Aus den nämlichen Gründen hat der BFH bereits in einem anderen Streitfall die dort erhobene Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 25. Februar 2009 III B 47/08, BFH/NV 2009, 929).
  • BFH, 12.10.2006 - VI B 154/05

    Berufliche Veranlassung von Reiseaufwendungen; Sicherung einer einheitlichen

    Auszug aus BFH, 08.11.2012 - VI B 86/12
    In diesem Sinne ist eine Entscheidung des BFH u.a. dann erforderlich, wenn im Falle der sog. Divergenz das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2007 VI B 70/07, BFH/NV 2008, 216; vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 53; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2009 - VI B 123/08

    Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs als

    Auszug aus BFH, 08.11.2012 - VI B 86/12
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2009 VI B 123/08, BFH/NV 2009, 1434, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2024 - III R 42/22

    Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung besteht für behinderte Kinder, die sich in Strafhaft befinden, kein Anspruch auf Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG (vgl. dazu BFH-Urteile vom 30.04.2014 - XI R 24/13, BFHE 245, 66, BStBl II 2014, 1014, Rz 31; vom 23.01.2013 - XI R 50/10, BFHE 240, 300, BStBl II 2013, 916, Rz 19; BFH-Beschluss vom 08.11.2012 - VI B 86/12, BFH/NV 2013, 371).
  • BFH, 30.04.2014 - XI R 24/13

    Kein Kindergeld für behindertes Kind in Haft

    dd) Für behinderte Kinder, die aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung untergebracht sind, besteht kein Anspruch auf Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2009 III B 47/08, BFH/NV 2009, 929; vom 8. November 2012 VI B 86/12, BFH/NV 2013, 371; ferner Senatsurteil vom 23. Januar 2013 XI R 50/10, BFHE 240, 300, BStBl II 2013, 916, Rz 19).

    (1) Denn in diesen Fällen ist --entgegen der Auffassung der Vorinstanz-- die Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt zu verneinen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 929; in BFH/NV 2013, 371).

  • BFH, 23.01.2013 - XI R 50/10

    Kein Kindergeld für - später rechtskräftig verurteiltes - inhaftiertes und vom

    Diese Wertung steht im Ergebnis im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH, wonach für behinderte Kinder, die sich in Strafhaft befinden, gleichfalls kein Anspruch auf Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2009 III B 47/08, BFH/NV 2009, 929, und vom 8. November 2012 VI B 86/12, n.v., juris).
  • BFH, 05.03.2014 - V B 14/13

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Es sind keine neuen Gesichtspunkte erkennbar, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erfordern (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Beschluss vom 8. November 2012 VI B 86/12, BFH/NV 2013, 371).
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09

    Kindergeld für strafrechtlich verurteiltes und untergebrachtes Kind

    Nach Ansicht des erkennenden Senats steht die herrschende Auffassung, wonach eine Inhaftierung/Unterbringung infolge strafrechtlicher Verurteilung des behinderten Kindes die Kausalität zwischen seiner Behinderung und seiner Unfähigkeit, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, entfallen lässt (BFH-Beschlüsse vom 8. November 2012 VI B 86/12; vom 25. Februar 2009 III B 47/08, BFH/NV 2009, 929; FG Nürnberg Urteil vom 17. Januar 2008 IV 352/2005, NWB direkt 2008, 7; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2003 5 K 1017/01, Haufe-Index 950887), im Widerspruch zu dem oben geschilderten Verbot einer abstrakten Betrachtungsweise bzw. dem Gebot der konkreten Bewertung der Gesamtumstände.
  • FG München, 27.08.2015 - 10 K 3121/14

    Kindergeld für drogenbedingt behindertes Kind bei Zurückstellung der

    Treten andere, die behinderungsbedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt insoweit überholende Ursachen - wie eine Inhaftierung oder die Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 Strafgesetzbuch (StGB) - hinzu, findet auch ein behindertes Kind keine Berücksichtigung (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 8. November 2012 VI B 86/12, BFH/NV 2013, 371).
  • FG Hamburg, 26.10.2022 - 5 K 181/19

    Kindergeldrecht: Kindergeld für ein behindertes Kind, welches in einem

    Der BFH hatte bei der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde darauf abgestellt, dass das Kind "bereits" wegen seiner Inhaftierung am Selbstunterhalt gehindert sei (so auch BFH, Beschluss vom 8. November 2012, VI B 86/12, BFH/NV 2013, 371).
  • FG Hessen, 14.09.2022 - 6 K 351/22

    Kein Kindergeld bei vorläufiger Unterbringung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH lässt die Unterbringung eines Kindes infolge einer strafgerichtlichen Verurteilung den Kindergeldanspruch entfallen, da das Kind in diesem Fall bereits aufgrund der angeordneten Freiheitsbeschränkungen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann (BFH vom 08.11.2012 - VI B 86/12, BFH/NV 2013, 371; BFH vom 30.04.2014 - XI R 24/13, BStBl. II 2014, 1014).
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